Mutismus ist eine seltene Kommunikationsstörung zumeist bei Kindern und Jugendlichen, die trotz einer weitestgehend abgeschlossenen Sprachentwicklung nicht sprechen. Sie schweigen.
Hierbei ist die Funktionsfähigkeit von Sprechorganen und Sprechmotorik üblicherweise nicht beeinträchtigt. Es wird im Allgemeinen zwischen dem selektiven und dem totalen Mutismus unterschieden.
Mutismus ist ein seelisch bedingtes Nichtsprechen und wird als sekundäre Kommunikationsstörung verstanden.
Die genaue Ursache für Mutismus ist nicht eindeutig geklärt. Als mögliche Ursachen gelten:
Das Leitsymptom bei Mutismus ist der Verzicht auf verbale Äußerungen, welcher sich über einen Zeitraum von mindestens 4 Wochen erstreckt.
Unter selektivem Mutismus versteht man die situative Verweigerung von Lautsprache bei soweit intakter Hör-, Sprach- und Sprechfähigkeit /-fertigkeit (nach ICD-10/V F94.0).
Diese zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
Unter totalem Mutismus versteht man die komplette Verweigerung von Lautsprache bei soweit intakter Hör-, Sprach- und Sprechfähigkeit/-fertigkeit (nach ICD-10/V F94.0).
Diese zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
Ziel der Therapie ist das Überwinden der Kommunikationsstörung. Die betroffene Person soll lernen sich wieder mit allen Personenkreisen, in allen Situationen und an allen Orten verbal verständigen zu können.
Die Behandlung von Mutismus teilt sich in drei Fachbereiche auf:
Welcher Behandlungsbereich im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von der Primärätiologie ab.
Die sprachtherapeutische Behandlung ist in erster Linie zukunftsorientiert.
Bei Eltern, Angehörigen und Bezugspersonen
Die Therapieplanung erfolgt auf der Basis einer individuellen Diagnostik. Dabei kommen u.a. folgende Therapiemethoden zur Anwendung (Auswahl):
Die Sprachtherapie sollte umgehend beginnen, sobald die betreffende Person länger als 4 Wochen in bestimmten oder allen Situationen schweigt.
Bei einem Therapiebedarf erhalten Sie von Ihrem Kinderarzt, HNO-Arzt, Phoniater, Pädaudiologen oder Kinder- und Jugendpsychiater eine Verordnung für die Sprechtherapie.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Sprechtherapie (bei gesetzlich Versicherten über 18 Jahren ist i.d.R. eine gesetzliche Zuzahlung zu leisten).
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, wenn Sie Fragen haben und/oder einen Termin vereinbaren möchten.
Dortmunder Mutismus Zentrum (DortMuZ) im Sprachtherapeutischen Ambulatorium (SpA)
Technische Universität Dortmund _ Zentrum für Beratung und Therapie (ZBT)
spa.reha.tu-dortmund.de/mutismus
Mutismus Selbsthilfe Deutschland e.V.
www.mutismus.de
Eltern-Netzwerk
Mutismus Selbsthilfe Deutschland e.V.
www.mutismus.de/eltern-netzwerk
Selektiver Mutismus _ StillLeben e.V.
www.selektiver-mutismus.de